Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Stadtbistro Facebook/Instagram Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird vom Stadtbistro veranstaltet.
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Das Gewinnspiel beginnt am 25. Februar 2025; Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist am 31. März 2025 um 24:00 Uhr.
Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch die persönliche Eintragung des Teilnehmers/der Teilnehmerin zulässig.
Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig.
Wir behalten uns in diesen Fällen und bei Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen den Ausschluss der betreffenden Teilnehmenden vor.
Mehrere Kommentare desselben Facebook-Nutzenden und/oder derselben Person werden als eine Teilnahme am Gewinnspiel gewertet.
Eine Jury beurteilt die eingegangenen Kommentare nach Authentizität und Kreativität und wählt daraufhin die Gewinner:innen des Gewinnspiels nach eigenem Ermessen aus.
Hierfür werden alle „Facebook-Namen“ der Teilnehmenden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert.
Adressdaten werden später nur von den Gewinner:innen erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, und Widerrufsrechte zu.
Gewinnbeschreibung
Zu gewinnen gibt es einen Gutschein.
Die Gewinner:innen haben sich bis zum 07. April 2025 um 23:59 Uhr zurückzumelden und ihre Anschrift für den Versand des Gewinns mitzuteilen.
Die Gewinner:innen werden im Anschluss an das Gewinnspiel direkt auf unserer Facebook-Seite und Instagram-Seite benachrichtigt,
indem durch den offiziellen „Stadtbistro“-Account auf den ursprünglichen Kommentar, durch den an dem Gewinnspiel teilgenommen wurde, geantwortet wird.
Die Gewinner:innen werden in diesem Kommentar aufgefordert, ihre Adresse für den Gewinnversand per Facebook-Direktnachricht an das Stadtbistro zur Verfügung zu stellen.
In dem Fall, dass sich ein Gewinner/eine Gewinnerin nicht bis zum 07. April 2025 um 23:59 Uhr eigenständig mit dem Stadtbistro in Verbindung setzt,
verfällt der Gewinn und die Gewinner:innen verlieren den Anspruch auf eine Übersendung des Gewinns. Die Bekanntgabe der Gewinner:innen erfolgt ohne Gewähr.
Das Stadtbistro ist berechtigt, die persönlichen Daten an Dritte zu übermitteln, um eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
Pro Teilnehmer:in ist nur ein Gewinn möglich, der nicht alternativ in bar ausgezahlt werden kann. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Das Stadtbistro wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel haftet das Stadtbistro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Das Stadtbistro behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden.
Von dieser Möglichkeit macht das Stadtbistro insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen
(z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen
eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wurde,
so kann das Stadtbistro von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.
Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel; Ausschluss des Rechtswegs; Änderungsrecht
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmenden und dem Stadtbistro unterliegen ausschließlich dem Recht der Schweiz.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird,
die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Keine Beteiligung von Facebook oder Instagram an dem Gewinnspiel
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook unterstützt, begleitet oder kontrolliert.
Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern das Stadtbistro.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind somit nicht an Facebook oder Instagram zu richten, sondern an das Stadtbistro.
Es entstehen durch die Teilnahme keinerlei Ansprüche gegenüber Facebook.
Impressum des Gewinnspielveranstalters
Das Impressum des Gewinnspielveranstalters ist über folgenden Link abrufbar: https://stadtbistro.sg/impressum